
Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen von
Sandra Bachnick
Heidebruchstr.5
66424 Homburg
Tel: 0176 3156 7318
Mail: sandrabachnick@gmx.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus meinem Portfolio als virtuelle Assistentin und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmerin (mir) und Kunde.
1.2 Die Buchung eines Stundenpakets oder die Annahme eines Angebots impliziert die Annahme der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Kunde akzeptiert diese.
1.3 Soweit einzelne Vertragsbestimmungen von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diesen widersprechen, gehen die individuellen Vertragsbestimmungen vor.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch die Auftragnehmerin ist nicht erforderlich.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Auftragnehmerin selbst Sorge und stellt den Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht der Auftragnehmerin frei, auch für andere Kunden tätig zu werden
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit Auftragserteilung durch den Kunden oder Buchung eines Stundenpakets und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande. Dies erfolgt schriftlich (per Mail oder Post).
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Beschreibung des Auftrags wird im Auftragsschreiben via E-Mail beschrieben.
3.3 Die Vertragsannahme seitens der Auftragsnehmerin erhält der Kunde schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.
3.4 Das Auftragsschreiben wird von der Auftragnehmerin gespeichert.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich (per Mail oder Post) erfolgen.
4.3 Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag. Die Auftragnehmerin bietet dem Kunden die Arbeit einer virtuellen Assistentin an.
5.2 Der Kunde erwirbt ein Stundenpaket, das für einen vorher festgelegten Zeitraum zur Delegierung von vorher festgelegten Arbeitsaufgaben von ihm genutzt werden kann. Innerhalb der gebuchten Stundenanzahl können beliebig viele Arbeitsaufträge an die Auftragnehmerin übermittelt werden.
5.3 Diese Arbeitsaufträge können via E-Mail oder telefonisch übermittelt werden. Der Kunde bespricht mit der Auftragnehmerin bei Übermittlung die gewünschte Ausführungsweise, beziehungsweise das gewünschte Arbeitsergebnis.
5.4 Die Auftragnehmerin informiert den Kunden, falls gewünscht, in periodischen Abständen über den Fortgang der Arbeiten. Die Vertragsparteien können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und den voraussichtlichen Termin für die Fertigstellung der Leistungserbringung vereinbaren.
5.5 Ist der Auftragnehmerin die Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so setzt sie den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis.
5.6 Die Auftragnehmerin arbeitet virtuell und an einem Arbeitsort ihrer Wahl, aber zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Kunden. Die Auftragnehmerin stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme und Gerätschaften, außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Wenn vom Kunden gewünschte Arbeiten Zugriff auf bestimmte Programme von Fremdanbietern erfordern, werden diese vom Kunden bereitgestellt oder, nach Absprache, in dessen Namen und auf dessen Kosten gekauft.
5.7 Beide Parteien verpflichten sich, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten.
6. Taktung und Zeitaufzeichnung
6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt 15-Minuten-Weise. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet.
6.2. Die Auftragnehmerin sorgt für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachten Arbeitszeit.
6.3. Arbeitspausen gehen nicht zu Lasten des vom Kunden gebuchten Stundenkontingents.
6.4. Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent wird auf Anfrage mitgeteilt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Das vom Kunden gewählte Stundenpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung umgehend und ohne Abzüge zu zahlen (Vorkasse). Bei angenommenen Angeboten ist in der Regel eine Anzahlung von 50 % zu leisten und der Restbetrag nach Vertragsende. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.
7.2 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
8. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
8.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich dazu, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Unterlagen, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben, außer es ist vom Kunden gewünscht. Dies ist vorab schriftlich festzulegen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet über Einzelheiten des Vertrags, sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmerin, Stillschweigen zu bewahren.
8.4 Die Geheimhaltungspflicht reicht für Auftragnehmerin und Kunde auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.
9. Haftung
9.1 Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
9.2 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch Terminüberschreitung entstehen. Im Krankheitsfall der Arbeitnehmerin ist eine Nacharbeitung, nach Genesung, umgehend erforderlich.
9.3 Bei Mängeln, die durch Verschulden der Auftragnehmerin verursacht wurden, verpflichtet sich diese zur unentgeltlichen Nachbesserung und Mängelbeseitigung.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11. Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 01.04.2023